Alle Nachrichten in der Übersicht
Es kann so langsam wieder losgehen...
03.06.2021 07:21 von Roger Fuhrmann
Seit dem 02.06.2021 sind die gelockerten Coronaregeln ab einer Inzidenz von unter 100 in Kraft. Damit ist unter anderem Kontaktsport im Außengelände (z.B. Fußball) unter Einhaltung gewisser Regeln wieder möglich!! Im Einzelnen gilt auf den Vereinssport bezogen derzeit folgendes:
- Kontaktfreier Sport und Kontaktsport für Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich; Test der Anleitungspersonen; Hinweis: Bei Kontaktsport auf Außensportanlagen besteht auch Testpflicht für die Minderjährigen!
- Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen mit Gruppen bis zu 30 Sporttreibenden und Kontakterfassung; tagesaktueller Test der Anleitungspersonen
- Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen mit Gruppen bis zu 30 Sporttreibenden und Kontakterfassung bei tagesaktuellem Test der Sporttreibenden; tagesaktueller Test der Anleitungspersonen
- Kontaktsport auf Außensportanlagen mit Gruppen bis zu 30 Sporttreibenden und Kontakterfassung bei tagesaktuellem Test der Sporttreibenden; tagesaktueller Test der Anleitungspersonen
- Sport im Freien außerhalb von Sportanlagen gemeinsam durch bis zu 10 Personen ab ihrem jeweils 14. Geburtstag aus max. 2 Hausständen (jüngere Kinder und Jugendliche aus den beiden Hausständen werden nicht mitgezählt)
Die Testpflicht gilt nicht für Personen mit vollständigem Impfschutz und Genesene sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag (§ 9 Abs. 4 und 6 SächsCoronaSchVO). Tagesaktuell ist der Test, wenn er innerhalb der letzten 24h vor dem Sportbetrieb durchgeführt wurde (§ 9 Abs. 5 SächsCoronaSchVO). Für Anleitungspersonen als beruflich tätige Angestellte oder Selbständige gilt die Testpflicht nach § 9 Abs. 1 SächsCoronaSchVO.
(Quelle: https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq)
Falls sich die Inzidenz im Landkreis weiterhin positiv entwickelt, könnten bereits ab dem 10.06. weitere Lockerungen greifen. Hoffen wir das Beste...
Einen Kommentar schreiben