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Die Testpflicht entfällt
13.06.2021 14:26 von Roger Fuhrmann
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner wurde im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten. Ab dem 14. Juni 2021 gilt laut einer Veröffentlichung des Landkreises auf dem Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Folgendes:
- Vereinsfeiern bis 50 Personen sind möglich
- Die Testpflicht entfällt für Gastronomie im Innen- und Außenbereich (Innenbereich weiter mit Kontakterfassung) sowie für die Sportausübung (zudem entfällt die Personenbegrenzung)
- Die Testpflicht für Sportveranstaltungen mit Publikum gemäß § 19 Absatz 2 SächsCoronaSchVO bleibt bestehen, wenn der Mindestabstand nach § 4 Absatz 4 SächsCoronaSchVO unterschritten werden soll.
(Quelle: https://kvfsoe.de/2021/06/11/information-lockerungen-trainingsbetrieb)
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