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Ab 24.04. nur noch Vereinssport bis 14 Jahre

23.04.2021 22:34 von Roger Fuhrmann

Der Bundestag beschloss am 21.04.2021 u. a. die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, welche am 23.04.2021 in Kraft getreten sind. Das hat Auswirkungen auf die Rechtslage im Freistaat Sachsen und im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Im Ergebnis hebt der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge seine Allgemeinverfügung über inzidenzwertunabhängige Lockerungen von Schutzmaßnahmen vom 18.04.2021 am heutigen Tag auf. Ab 24.04.2021 greifen damit die vom Bund vorgegebenen Einschränkungen und darüber hinaus die Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen. Der Freistaat Sachsen hat angekündigt seine Corona-Schutzverordnung anzupassen.

Am 23.04.2021 liegt die Inzidenz im Landkreis laut RKI bei 164,1.

Damit gilt ab dem 24.04.2021 folgende Einschränkung in Sachen Sport:

Es ist nur kontaktloser Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Kontaktfreier Sport in Gruppen von max. fünf Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres darf im Freien stattfinden. In diesem Fall muss jedoch das Trainingspersonal einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können.

(Quelle: https://www.landratsamt-pirna.de/bund-beschliesst-aenderungen-des-infektionsschutzgesetzes-geaenderte-regelungen-im-landkreis-22739.html)

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