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Neue Corona-Regeln allgemein bzw. speziell für den Kreisfußball

14.01.2022 14:28 von Roger Fuhrmann

Mit der amtlichen Bekanntmachung der Änderung der sächsischen Corona-Notfall-Verordnung am vergangenen Mittwoch, ergeben sich ab dem 14. Januar 2022 für den organisierten Vereinssport Anpassungen. So ist die Rückkehr in den Trainings- und Spielbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die angepassten Regelungen: 

Ergänzend zur 3G- und 2G-Regel wird die 2Gplus-Regel für eine Reihe von Einrichtungen und Angeboten verpflichtend eingeführt. Der Zugang zu bzw. die Inanspruchnahme der entsprechenden Angebote bleibt auf genesene und geimpfte Personen beschränkt, jedoch müssen diese zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Von der Testpflicht ausgenommen sind: 

  • geboosterte Personen, 
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, 
  • Personen für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt, 
  • Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können sowie vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt. 

Die Altersbeschränkung für Angebote des Kinder- und Jugendsports wird mit der neuen Verordnung angehoben: Teilnehmen dürfen nun Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Kontaktbeschränkungen gelten hier zudem nicht. 

Mit der Unterschreitung des Schwellenwertes der 7-Tage-Inzidenz von 1500, des Belastungswerts Normalstationen von 1.300 mit Covid-19-Patienten belegten Betten auf den sächsischen Normalstationen sowie des Belastungswert Intensivstationen von 420 mit Covid-19-Patienten belegten Betten auf den sächsischen Intensivstationen an drei aufeinanderfolgenden Tagen, traten folgende fußballrelevante Lockerungen in Kraft: 

  • Sportveranstaltungen mit Publikum sind möglich - die Zuschauer müssen einen Nachweis nach der 2Gplus-Regel erbringen, eine Kontakterfassung ist notwendig und die maximale Teilnehmerzahl wird auf 50 Prozent, aber maximal 500 Zuschauer bzw. 25% Auslastung und maximal 1.000 Personen begrenzt; 
  • die Öffnung von Sportanlagen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist an folgende Auflagen gebunden, wobei für den organisierten Vereinssport die Kontaktbeschränkungen nicht gelten 

          -       für die Nutzung von Innensportanlagen besteht die Pflicht zum Nachweis nach 2Gplus-Regelung und die Pflicht
                  zur Kontakterfassung durch den Betreiber 

          -       bei Außensportanlagen, z. B. Skiliften, reicht ein Impf- oder Genesenennachweis aus und ebenfalls ist eine
                  Kontakterfassung vorzusehen; ausgenommen von der Kontakterfassung sind die Skilifte; 

  • Sitzungen von Parteien, Gremien oder Wählervereinigungen sind möglich, wenn alle Beteiligten über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. 

Zusammenfassung

  • Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren sind komplett von der Testpflicht ausgenommen. 
  • Altersbeschränkung für Angebote des Kinder- und Jugendsports bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (ohne Kontaktbeschränkung) 
  • bei Außensportanlagen reicht ein Impf- oder Genesenennachweis aus und die Pflicht zur Kontakterfassung 
  • Innensportanlagen besteht die Pflicht zum Nachweis nach 2Gplus-Regelung und die Pflicht zur Kontakterfassung 
  • Für den organisierten Vereinssport gelten keine Kontaktbeschränkungen (jedoch vorgenannte 2G bzw. 2G+-Regeln)
  • Sonderregelung für Anleitungspersonen: Diese dürfen nach aktuellem Stand unter 3G-Bedingungen in die Sportstätten. Im Nachwuchsbereich war die bereits jetzt der Fall. Ob das auch im Erwachsenensport gilt, wurde von Kreissportbund und Landessportbund beim Sächsischen Sozialministerium abgefragt. Eine konkrete Klärung folgt. 

Das Präsidium des KVF SOE hat in seiner Sitzung vom 13. Januar 2022 folgende Verfahrensweise für den Freundschafts- und Pflichtspielbetrieb beschlossen. 

Freundschaftsspiele: 
Nachdem die Rückkehr in den Trainings- und Spielbetrieb grundsätzlich möglich ist, sind auch Freundschaftsspiele wieder möglich. Voraussetzung ist ebenfalls die Einhaltung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung. In diesem Zusammenhang wird auf die Notwendigkeit der Anmeldung von Freundschaftsspielen hingewiesen. Dabei ist unerheblich, ob die entsprechenden Partien als Freundschaftsspiel, Trainingsspiel oder Leistungsvergleich deklariert werden. 

Die Spiele sind rechtzeitig via DFBnet bei der zuständigen Staffelleitung durch den Heimverein anzumelden. Für eine schnellstmögliche Ansetzung sind zudem die Vorsitzenden der Fachausschüsse (Herren: Jansen Kraft, Nachwuchs: Ralf Münnich, Frauen: Julia Seifert) in Cc zu setzen. Verantwortlich für die Anmeldung ist jeweils der Heimverein. Betrifft dies Heimmannschaften aus Landesspielklassen, hat die Anmeldung beim zuständigen Landesstaffelleiter zu erfolgen. 

Spielbetrieb im Kinder- und Jugendfußball: 
Im Zuge der Änderungen fällt die Altersgrenze von 16 Jahren. Ab 14. Januar 2022 dürfen entsprechend der Verordnung alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres am Vereinssport teilnehmen. 

Der Jugendausschuss des KVF SOE strebt im Interesse der Kinder und Jugendlichen die Austragung von Spielen an. Insbesondere die Durchführung von Testspielen für Mannschaften bis einschließlich 17 Jahren unterstützt. Da die aktuellen Witterungsbedingungen eine Austragung von Freiluftspielen grundsätzlich ermöglichen, können Nachholespiele für die Altersbereiche F- bis B-Junioren mit sofortiger Wirkung und bis einschließlich 6. Februar 2022 vereinbart werden, sofern beide beteiligten Mannschaften sich auf einen Spieltermin einigen. Für diesen Fall bitten wir die betroffenen Mannschaften, sich mit der jeweiligen Staffelleitung zur Spielansetzung in Verbindung zu setzen. 

Spielbetrieb im Frauen- und Herrenfußball: 
Der Spielbetrieb im Erwachsenenbereich bleibt mindestens für die Gültigkeit der Corona-Notfallverordnung bis zum 6. Februar 2022 ausgesetzt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Landkreis mit der Durchführung des Spielbetriebs unter 2G-Regelung, ist ein weitestgehend flächendeckend durchzuführender Spielbetrieb unter dieser Voraussetzung nicht möglich. 

Diese Regelungen sind bis einschließlich 6. Februar 2022 gültig. Änderungen der bestehenden Regelungen aufgrund kurzfristiger Veränderung der Rechtsgrundlage o. ä. behält sich der KVF vor. 

(Quelle: https://kvfsoe.de/wp-content/uploads/2022/01/Spiel-und-Trainingsbetrieb-KVFSOE-14.01.-06.02.2022.pdf)

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